ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGBs genannt) gelten für alle Aufträge zwischen COMICFACTORY und dessen Auftraggeber. Mit seiner Unterschrift bzw. durch Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese AGBs als integrierenden Bestandteil ausweist, anerkennt der Auftraggeber die Gültigkeit der AGBs für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

2. Grundlagen der Zusammenarbeit

Der an COMICFACTORY erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet ist. Allfällige Beratung bezieht sich auf das Fachgebiet Grafik-Design, die Haftung für den »Rat des Fachmannes« nach ABGB ist auf dieses Gebiet beschränkt. Durch den Grafik-Design-Auftrag verpflichtet sich COMICFACTORY grafische Werke zu schaffen, die im Sinne der Kommunikationsabsicht des Auftraggebers nutzbar sind und den medientechnischen Anforderungen der vorgesehenen Ausführung bzw. Vervielfältigung entsprechen. COMICFACTORY schafft das Werk eigenverantwortlich in eigener Person, ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Unterlagen und Umstände, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig COMICFACTORY zugänglich gemacht werden. Erstmals vor Arbeitsbeginn im Briefing, danach jeweils bei Bekannt werden.

3. Urheberrecht

Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf das oder die Auftragswerk(e) und die Arbeitszwischenergebnisse gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht. COMICFACTORY ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes oder Logos sowie des Namens des mit dem Auftrag vertrauten Grafikers in zurückhaltender, aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Wird ein Weglassen vereinbart, ist dennoch in einem allfällig angebrachten Impressum sein Name unter »Illustration« zu nennen. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente, ist nicht der Auftraggeber, sondern der Urheber der Anmeldeberechtigte.

4. Leistung

Mangels anderweitiger Vereinbarung gilt zur Erbringung der gewünschten Leistung die in den Honorar-Richtlinien genannte Standardleistung als vereinbart. Die Übergabe von Computerdaten ist nur dann ein Teil der Leistung, wenn sie schriftlich und gegen entsprechendes zusätzliches Honorar vereinbart wurde. Informationen und notwendige Muster, die für die Auftragserfüllung nötig sind, sind vom Auftraggeber unentgeltlich und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Entscheidungen über vorgelegte Zwischenergebnisse sind prompt zu treffen. Werden vor Ausführung der Vervielfältigung COMICFACTORY in seinen Geschäftsräumen Korrekturmuster vorgelegt, erfolgt die Prüfung auf Übereinstimmung mit den Entwurfsausarbeitungen durch diesen im Rahmen des Grafik-Design-Auftrages ohne Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts.

5. Übergabetermin

COMICFACTORY verpflichtet sich, den Übergabetermin des/der zu schaffenden Werke(s) gewissenhaft einzuhalten, wobei er höhere Gewalt oder den Verzug durch in Auftrag gegebene Fremdleistung nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung eines Fixgeschäftes im Sinne des ABGB bedarf der Schriftform. Verzögerungen in der Bereitstellung von Unterlagen oder Entscheidungen verschieben im gleichen Maß die Übergabetermine, erhebliche Unterbrechungen entbinden COMICFACTORY vom vereinbarten Liefertermin.

6. Haftung

COMICFACTORY trifft die Pflicht, den ihr erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Er haftet nicht für Fehler, die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit hat sie bis zur Höhe ihres Honorares (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch COMICFACTORY verschuldet wurde. Mängel sind unverzüglich COMICFACTORY unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft COMICFACTORY zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach sechs Monaten. Der Auftraggeber hat bei Nachbesserungsfehlschlägen das Recht auf Minderung, falls die Leistung durch fehlgeschlagene Nachbesserung unverwendbar ist, das Recht auf Wandlung. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen, übernimmt COMICFACTORY keine Haftung. Ebenso haftet sie nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde. Soweit COMICFACTORY notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

7. Honorar und Fälligkeit

Als Grundlage für die Bemessung des Honoraranspruches dienen die Honorar-Richtlinien COMICFACTORYs in der jeweils geltenden Fassung. Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens mit der durch COMICFACTORY angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 1 % Zinsen pro Monat als Verzugszinsen vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist COMICFACTORY nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.

8. Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten, auch Nachdrucken, sind COMICFACTORY unaufgefordert drei einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) zu überlassen, welche diese zum Zwecke des Nachweises erbrachter Leistungen verwenden und veröffentlichen darf.

9. Auftragsdauer, -erfüllung, Rücktritt, Storno, Kündigung

Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Rahmen- oder Betreuungsverträge enden mit dem vertraglich vereinbarten Datum und verlängern sich um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Datum des Vertragsablaufs gekündigt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Vorlage der Erst-Präsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag gegen Bezahlung des Präsentationshonorares zurückzutreten. Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von COMICFACTORY zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorares zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes. Unabhängig davon ist COMICFACTORY berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei COMICFACTORY. COMICFACTORY ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktritts und Setzung einer vier Wochen nicht überschreitenden Nachfrist voraus. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers. Auch in diesen beiden Fällen gebührt COMICFACTORY die Vergütung des Gestaltungshonorares für alle begonnenen Arbeiten sowie des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes.

10. Haftung des Auftraggebers

Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von COMICFACTORY unter der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist, und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber haftet COMICFACTORY für jede Art widerrechtlicher Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorares, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz COMICFACTORYs.

12. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung unterliegt hinsichtlich des Auftrages und den sich daraus ergebenden Ansprüchen dem österreichischen Recht.